Weiterbildung in psychoanalytisch-systemischer Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Familien
Die postgraduale Weiterbildung in psychoanalytisch-systemischer Psychotherapie mit Schwerpunkt Kinder-, Jugendlichen- und Familientherapie vermittelt grundlegende
theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für die tägliche psychotherapeutische Arbeit.
Es werden Kompetenzen für die Diagnose- und Indikationsstellung, die Gesprächsführung und das therapeutische Spiel erworben. Die Integration der Lerninhalte zu einem eigenen therapeutischen Stil ist ein zentraler Bestandteil der Weiterbildung.
Der nächste Kurs beginnt im August 2027. Für diesen Kurs wird 2026 ein Vorkurs geplant.
Klassengeist
Die Weiterbildung findet in einer geschlossenen Gruppe von höchstens 24 Teilnehmenden statt und dauert 4 Jahre. Die geschlossene Gruppe ermöglicht ein vertrauensförderndes Lernklima.
Die Arbeit in Kleingruppen bezweckt die Vertiefung der Theorie und das Training der vermittelten therapeutischen Methoden. Die Gruppensupervisionen finden in regionalen Kleingruppen statt. Die Auswertung der Säuglings- und Kleinkinderbeobachtung erfolgt in regionalen Kleingruppen.
Dauer
Die Weiterbildung ist berufsbegleitend und dauert vier Jahre.
Aufbau
Die Weiterbildung ist in Grundkurs I und II sowie Aufbaukurs I und II aufgeteilt. Zwischen Grundkurs II und Aufbaukurs I findet eine Evaluation für die Teilnahme am Aufbaukurs statt.
Die Theorievermittlung erfolgt
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an 18 Wochenenden in Luzern (Freitag ganzer Tag, Samstagvormittag) und
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in 4 Intensivwochen (Montag bis Freitag) in dezentralen Bildungshäusern.
Kosten
519 Einheiten (à 45 Min.) Wissen und Können sowie 152 Einheiten Gruppensupervision: CHF 28'490
Anmelde-/Aufnahmegebühren: CHF 300
Zertifizierungsgebühr: CHF 700
Ausstellung der Urkunde über den eidgenössischen Weiterbildungstitel und den Eintrag ins Psychologieberuferegister: CHF 250
Einzelselbsterfahrung und -supervision: CHF 22‘500-27‘000
4 Intensivwochen (Montag-Freitag): ca. CHF 600 - 900/Intensivwoche für Kost & Logis
Hinzu kommen Reisekosten und Kosten für Fachliteratur.
Ziele
Die Ziele der Weiterbildung richten sich nach den Vorgaben gemäss PsyG resp. MedBG.
Diese Ziele sind für den Grund- und Aufbaukurs konkretisiert.
Detaillierte Ziele im Grund- und Aufbaukurs finden Sie in unserem Studienprogramm.
Anerkennung
Der Weiterbildungsgang ist seit dem 12. Mai 2017 nach dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) akkreditiert. Der erfolgreiche Abschluss aller Weiterbildungselemente führt für Personen mit einem Studium in Psychologie als Grundausbildung zum eidgenössischen Weiterbildungstitel "eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin" resp. "eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut".
Für Personen mit einer Grundausbildung in Medizin wird die Weiterbildung an die fachärztliche Weiterbildung der FMH angerechnet. Die Weiterbildung am Institut KJF wird von der Ständigen Kommission Weiter- und Fortbildung SKWF der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) und der Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (SGKJPP) auf der Liste der anerkannten psychotherapeutischen Institute aufgeführt.
Die Berufsverbände FSP, SBAP. und ASP anerkennen die psychotherapeutische Weiterbildung am Institut KJF für den entsprechenden Fachtitel.
Interessiert?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Auskunft und weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat bei Barbara Kaufmann, 041 410 15 19, info@institut-kjf.ch,
Psychotherapeutische Ausrichtung
Unsere Ausrichtung ist relational. Darunter verstehen wir die Verbindung einer modernen Psychoanalyse mit Ansätzen der Systemtherapie und neueren psychotherapeutischen Methoden wie Arbeit an inneren Anteilen, Mentalisieren sowie den Ergebnissen der Psychotherapieforschung. Mehr Informationen dazu finden Sie im Weiterbildungsprogramm.
Qualität
Wir legen grossen Wert darauf eine qualitativ hochstehende Weiterbildung in Psychotherapie anzubieten. Um dies zu gewährleisten orientieren wir uns an unserem Leitbild (siehe unten).
Unsere Weiterzubildenden stehen in der täglichen Berufspraxis und tragen Verantwortung für ihr psychotherapeutisches Handeln. Wir regen sie daher zur kontinuierlichen Selbstreflexion des eigenen Tuns und zur Entwicklung eines eigenen persönlichen Therapiestils an. Dieser Umgang beruht auf erwachsenenbildnerischen Leitsätzen (siehe unten).
Um unser Angebot ständig weiter zu entwickeln, exisitiert ein Qualiätssicherungssystem (siehe unten).
Zulassung
Zur Weiterbildung zugelassen werden Hochschulabsolventen und -absolventinnen (Uni und Fachhochschule) mit einem Master in Psychologie oder Medizin. Die Weiterbildung der Mediziner/-innen untersteht den Bestimmungen des Medizinalberufegesetzes. Die Weiterbildung der Psycholog/-innen untersteht dem Psychologieberufegesetz. Dieses verlangt den Nachweis von genügenden Studienleistungen in klinischer Psychologie und Psychopathologie. Diese Studienleistungen müssen im Anmeldungsverfahren ausgewiesen werden. Die Zulassung ist von keiner Zugehörigkeit zu einem Berufsverband abhängig.
Leitbild
Wir orientieren uns an folgenden Leitsätzen: 1. Wir bieten eine qualitativ hochstehende und praxisbezogene Weiterbildung für angehende Kinder-, Jugendlichen- und Familientherapeut/-innen an. Unsere Weiterbildnerinnen und Weiterbildner verfügen über hohe fachliche Kompetenzen und ausgewiesene mehrjährige Berufs- und Psychotherapieerfahrung in klinischer Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Die Weiterzubildenden verfügen über eine fundierte Grundausbildung mit einem psychologischen oder medizinischen Hochschul- oder Universitätsabschluss. 2. Die Ausrichtung der Weiterbildung orientiert sich am zeitgenössischen psychoanalytischen und systemischen Paradigma. Unser Ansatz ist einer relational orientierten Psychoanalyse und einer das Unbewusste in Rechnung stellenden Systemtherapie verpflichtet, verbindet diese und berücksichtigt weitere neuere Erkenntnisse verwandter Therapiemodelle. 3. Unsere Weiterbildung befähigt die Weiterzubildenden, Menschen mit psychischen Störungen eigenverantwortlich zu behandeln und ihren Beruf als Psychotherapeut/-innen erfolgreich auszuüben. Der Umgang mit den Weiterzubildenden richtet sich nach formulierten erwachsenenbildnerischen Leitsätzen. Die Lerninhalte werden mit Bezug auf die tägliche Praxis vermittelt. Die Weiterbildung im geschlossenen Klassensystem ermöglicht ein positives und beziehungsorientiertes Lernklima und die Integration der Ressourcen der einzelnen Teilnehmenden. Der Lernprozess und eine erfolgsversprechende persönliche und fachliche Entwicklung aller Teilnehmenden werden durch persönliche Bezugspersonen- und Laufbahngespräche aktiv unterstützt. Der Selbsterfahrung wird ein hohes Gewicht beigemessen. 4. Wir sind einer hohen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Weiterbildung verpflichtet. Die Institutsleitung übernimmt die Gesamtverantwortung für eine gelingende Weiterbildung. Innerhalb der Institutsleitung gibt es eine Aufgabenteilung in verschiedene Gremien, damit die Organisation schlank gehalten und effizient gearbeitet werden kann. Die Budgetierung erfolgt so, dass die Durchführung eines begonnenen Weiterbildungsgangs garantiert ist. Die Leitungspersonen und Dozierenden halten sich fachlich und didaktisch à jour. Die fachliche Kompetenz der Weiterbildnerinnen und Weiterbildner wird laufend überprüft. Die Rückmeldungen der Weiterzubildenden, Dozierenden und Weiterbildner und Weiterbildnerinnen werden genutzt, um das Angebot kontinuierlich zu verbessern. Die Lernfortschritte der Teilnehmenden werden laufend evaluiert. 5. Wir engagieren uns für eine ethisch hochstehende, selbstkritische Psychotherapie. Die Institutsleitung lebt eine lebendige und respektvolle Organisationskultur. Unsere Leitungspersonen und Dozierenden verpflichten sich, ihr Verhalten nach den ethischen Richtlinien der jeweiligen Berufsverbände zu richten. 6. Wir entwickeln unseren Ansatz kontinuierlich weiter und setzen uns aktiv mit den gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen und Implikationen unserer psychotherapeutischen Tätigkeit auseinander. Die Mitarbeitenden des Instituts KJF engagieren sich für die notwendige Fortbildung im Bereich der Psychotherapie. Wir pflegen Kontakte mit Vertretern anderer Psychotherapieinstitute und bieten in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen regelmässig Fortbildungen an. Kulturelle und gesellschaftlich relevante Beiträge sind regelmässiger Bestandteil der Weiterbildungsmodule.
Erwachsenenbildnerische Leitsätze
Auf dem Hintergrund der Andragogik, die wir als die Wissenschaft vom Verstehen und Gestalten der lebenslangen Bildung Erwachsener auffassen, haben wir folgende erwachsenenbildnerische Leitsätze für den Umgang mit unseren Weiterzubildenden formuliert: Das Bildungsverständnis des Instituts KJF beruht auf der Annahme,dass Menschen während ihres ganzen Lebens fähig sind, sich zu entwickeln und zu lernen. - Wir fördern ethisches Bewusstsein auf der Weiterbildungsebene und in der Praxis. - Wir fördern bei unseren Weiterzubildenden neben dem persönlichen Entwicklungsprozess auch das Bewusstsein, als Teil eines Ganzen Verantwortung zu tragen und verantwortlich zu handeln. - Wir fördern die Weiterzubildenden in der Auseinandersetzung mit den Grenzen des therapeutischen Prozesses, der Methode, des Machbaren und der eigenen Therapeut/-innenpersönlichkeit. Wir vermitteln die Inhalte des Instituts KJF authentisch und praxisbezogen. Wir begegnen unseren Weiterzubildenden als gesunde und verantwortliche Erwachsene. - Wir fordern die Weiterzubildenden auf der persönlichen, sozialen und professionellen Ebene, trauen und muten ihnen eine persönliche Entwicklung im Verlaufe der Weiterbildung zu. Wir regen sie zur kontinuierlichen Selbstreflexion des eigenen Tuns und zur Entwicklung eines eigenen persönlichen Therapiestils an. - Wir beziehen die Lebens- und Berufserfahrungen der Weiterzubildenden in die Gestaltung der Weiterbildung ein. Fehlerfreundlichkeit, Konfliktfreudigkeit und Konfrontationsfähigkeit sind wesentliche Werte in der Weiterbildung des Instituts KJF. - Wir fördern angstfreies, lustvolles und kreatives Lernen, indem wir sowohl uns als Weiterbildner/-innen als auch den Weiterzubildenden die explizite Erlaubnis geben, auszuprobieren, Lernende zu sein und somit eine zeitgemässe Fehlerkultur zu leben. - Konflikte und Störungen werden durch die Institutsleitung, durch die Weiterbildner/-innen und durch die Weiterzubildenden aktiv angesprochen. Wir kennen im Institut KJF unsere Unterschiedlichkeiten als Mitarbeitende in verschiedenen Funktionen und gehen nach innen und aussen wertschätzend damit um. - Störungen in der Zusammenarbeit werden direkt angesprochen. Wir reflektieren und überprüfen fortlaufend unsere Authentizität, Kompetenz und Fehlerfreundlichkeit in unseren verschiedenen Funktionen für uns, in der Zusammenarbeit untereinander und im Umgang mit den Weiterzubildenden. Wir sind uns unserer Rolle als Weiterbildner/-innen bewusst und handeln aus dieser heraus verantwortlich. Wir übernehmen als Individuen und als Weiterbildner/-innen Verantwortung für die Förderung und Forderung unserer Weiterzubildenden im Rahmen der Weiterbildungsziele. - Wir fördern unsere Weiterzubildenden innerhalb des durch den Weiterbildungsvertrag und das Weiterbildungscurriculum festgesetzten Rahmens. Das Einhalten des Rahmens wird eingefordert. Bei Nichteinhalten suchen wir das Gespräch mit den Weiterzubildenden. Wiederholtes Nichteinhalten führt zur Auflösung des Weiterbildungsvertrages. Wir erarbeiten mit den Weiterzubildenden verbindliche Regeln und Abmachungen als Leitplanken und erwarten deren Einhaltung. Zentrales Bestreben ist uns dabei, ein positives Lernklima und den gegenseitigen Respekt zu fördern.
Qualitätsmanagement
Bereits in der Vorbereitung zur Gründung des Instituts KJF war es den Initianten ein grosses Anliegen eine qualitativ hochstehende Weiterbildung in Psychotherapie anbieten zu können. Seit dem Start des ersten Weiterbildungskurses im Jahre 2000 sorgt die Institutsleitung dafür, dass die Qualität hochgehalten wurde. Die Rückmeldungen der Weiterzubildenden sowie der Arbeitgeber unserer Absolvent/-innen bestätigten unsere Anstrengungen darin. Im Jahre 2006 erfolgte die Anerkennung des Weiterbildungsgangs durch die FSP, im Jahre 2010 die Anerkennung durch Ständige Kommission Weiter- und Fortbildung (SKWF) der Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) für die spezifische psychotherapeutische Weiterbildung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie und im Jahre 2017 wurde unser Weiterbildungsgang nach dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG)[1] akkreditiert. Mit dem Inkrafttreten des PsyG und unserem Bestreben unseren Weiterbildungsgang akkreditieren zu lassen, standen wir in der Pflicht ein Qualitätssicherungssystem einzuführen. Dies veranlasste uns, die vorhandenen Qualitätssicherungsinstrumente zu sichten, zu systematisieren und zu ergänzen. Wir bauten ein transparentes, massvolles und entwicklungsorientiertes Qualitätsmanagement auf, das von allen Beteiligten mitgetragen wird und Alle in der kontinuierlichen Verbesserung des Weiterbildungsgangs unterstützt. Dabei lehnten wir uns an die damals bestehenden Qualitätsmanagementsysteme nach eduQua[2] und ISO 9001:2008[3] an. Lesen Sie hier das ganze Konzept des Qualitätsmanagementsystems. [1] SR 935.81 [2] http://www.eduqua.ch/pdf/eduQua_Handbuch_2012.pdf, letzter Zugriff 28.12.2015 [3]Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen (ISO 9001:2008). Winterthur: Schweizerische Normen-Vereinigung, 2008
Ombudsstelle
Das Institut KJF führt eine Ombudsstelle mit einer Ombudsperson. Die Ernennung und Abberufung der Ombudsperson erfolgt durch die Institutsleitung. Die Ombudsperson wird für ihre Tätigkeit nach Aufwand entschädigt. Die Ombudsstelle soll in Konflikt- und Beschwerdefällen im Institut KJF und in seinem Weiterbildungsbetrieb die erste Anlaufstelle sein, um so vor der Erhebung einer Beschwerde bei einer sanktionierenden oder gerichtlichen Instanz Abklärung, Vermittlung und Schlichtung zu ermöglichen. Zuständigkeit Die Ombudsstelle steht grundsätzlich allen zur Verfügung, die sich über eine Person oder über ein Gremium des Instituts beschweren möchten, insbesondere - allen Weiterzubildenden, - allen Dozierenden, - allen Weiterbildner/-innen - allen Funktionsträger/-innen des Instituts - allen Mitarbeiter/-innen des Instituts. Aufgaben Die Ombudsstelle erteilt bei Vorliegen von Beanstandungen Auskünfte in Fragen, die die Weiterbildung, die Lehre, die Analyse, die Therapie, die Kollegialität und den Betrieb des Instituts betreffen, insbesondere bei Geltendmachung einer Verletzung ethischer Prinzipien, wie sie in den Standesordnungen der Berufsverbände festgehalten sind. Im Konfliktfall nimmt die Ombudsstelle mit allen Beteiligten in geeigneter Form Kontakt auf, klärt das Anliegen sowie die vorgebrachten Sachverhalte ab und sucht eine gütliche Regelung zwischen den Beteiligten zu erwirken. Die Ombudsstelle dokumentiert die Klärung der Sachverhalte, den Verlauf der Vermittlung und die Reaktionen der Beteiligten auf die Empfehlungen der Ombudsstelle. Die Ombudsstelle informiert die Ratsuchenden oder Beschwerdeführenden über die Verfahrensmöglichkeiten im Falle einer Regelverletzung. Die Ombudsstelle teilt den Beteiligten den Abschluss einer Vermittlung in geeigneter Form mit. Die Akten werden sechs Monate nach Abschluss des entsprechenden Weiterbilungskurses, in allen übrigen Fällen ein Jahr nach Abschluss des Ombudsverfahrens vernichtet. Die Ombudsstelle untersteht der Schweigepflicht über die von den Beteiligten eingebrachten Äusserungen gegenüber Dritten, nicht aber gegenüber den Beteiligten. Voraussetzungen der Inanspruchnahme Wird ein Fehlverhalten bemängelt, welches unter die Schweigepflicht fällt, so ist die Entbindung von der Schweigepflicht vorzubringen. Ohne die notwendige Entbindung von der Schweigepflicht tritt die Ombudsstelle nicht auf die Vorwürfe ein. Alle am Institut Tätigen sind angehalten der Ombudsstelle Auskunft zu erhobenen Vorwürfen zu geben. Für die Dauer der Vermittlungsbemühungen der Ombudsstelle verpflichten sich die Beteiligten keine rechtlichen Verfahren einzuleiten, keine Drittpersonen über den Konflikt zu informieren und sich nicht durch Anwälte vertreten zu lassen. Die Dienstleistungen der Ombudsstelle sind für alle Beteiligten kostenlos. Die Adresse der Ombudsstelle ist beim Sekretariat (s. unten) erhältlich. Dieses Reglement wurde mit Beschluss der Institutsleitung vom 17.01.03 in Kraft gesetzt und am 13.12.2015 sowie am 31.07.2022 von der Institutsleitung überarbeitet.
Beschwerdekommission
Das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) (1) verlangt in Art. 13 lit. G, dass "die verantwortliche Organisation über eine unabhängige und unparteiische Instanz verfügt, welche über Beschwerden der Personen in Weiterbildung in einem fairen Verfahren entscheidet." Um dieser Vorgabe Rechnung zu tragen, hat sich das Institut KJF mit anderen Organisationen zu einer Vernetzungsgruppe zusammengeschlossen und gemeinsam mit diesen einer unabhänghängigen Beschwerdekommission diese Aufgabe übertragen. 1) SR 935.81